Liegenschaft Obermayer - Zwangsversteigerung
reedb-id: 1274540
#MaisonsBifamiliales #Forclusion #Hüttenberg #BundeslandCarinthie #SanktVeitImMühlkreis #Autriche
Information de contacte :
Versteigerungsdatum und -zeit: am 17.9.2025 um 10:00 Uhr
Versteigerungsort: Bezirksgericht St. Veit/Glan, Verhandlungssaal 1
Versteigerungsort: Bezirksgericht St. Veit/Glan, Verhandlungssaal 1
Maison pour deux familles Hüttenberg Vente aux enchères Autriche | QR-CODE ...

Maison pour deux familles
Forclusion
valeur estimée, de marché Prix sur demande
AT-9375 Hüttenberg
Bundesland Carinthie, Autriche
La finance
valeur estimée, de marché Prix sur demande
Date de la vente aux enchères 17.09.2025
Description
Katastralgemeinde: 74126 St. Martin am SilberbergEinlagezahl: EZZ 29, 35, 36 und 37
Beizeichnung der Liegenschaft samt Adresse und Grundstückgröße:
Land- und Forstwirtschaft mit 41,14 ha mit Hofstelle St. Martin am Silberberg bestehend aus Stallgebäude und Nebengebäude
in 1.100 m Seehöhe, Wiesen und Wald arrondiert um die Hofstelle, Teils steil geneigte Wiesen
Nähere Details sind dem SV-Gutachten DI Schratt ON 8 aus der Ediktsdatei zu entnehmen.
Die Versteigerung erfolgt zunächst in der ersten Variante durch Ausrufung er einzelnen EZZ in der Reihe wie folgt:
1. Versteigerungsvariante:
EZ 29 Landw. und Wald
Schätzwert EUR 375.502,58
geringstes Gebot EUR 187.752,00
Vadium EUR 37.551,00
EZ 36 Landw.
Schätzwert EUR 153.749,24
geringstes Gebot: EUR 76.875
Vadium EUR 15.375,00
EZ 37 Landw. und Wald
Schätzwert EUR 241.111,60
geringstes Gebot: EUR 120.556
Vadium EUR 24.112,00
EZ 35 Landw. mit Wirtschaftsgeb.
Schätzwert EUR 590.678,61
geringstes Gebot: EUR 295.340,00
Vadium EUR 59.068,00
2. Versteigerungsvariante
Alle EZZ 29, 35, 36, 37 in einem
Gesamtverkehrswert Stichtag 25. 4. 2024 EUR 1.361.000,00
geringstes Gebot: EUR 680.500,00
Vadium EUR 136.100,00
Zur Nachricht
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten und eine Kurzfassung sind in der Ediktsdatei zu ersehen.
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft p f a n d r e c h t l i c h sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird eine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch n i c h t p f a n d r e c h t l i c h sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
Die Verpflichtete Partei und auch Dritte haben die Besichtigung der Liegenschaft zu dulden.
Vadium: Katastralgemeinde: 74126 St. Martin am Silberberg
Einlagezahl: EZZ 29, 35, 36 und 37
Beizeichnung der Liegenschaft samt Adresse und Grundstückgröße:
Land- und Forstwirtschaft mit 41,14 ha mit Hofstelle St. Martin am Silberberg bestehend aus Stallgebäude und Nebengebäude
in 1.100 m Seehöhe, Wiesen und Wald arrondiert um die Hofstelle, Teils steil geneigte Wiesen
Nähere Details sind dem SV-Gutachten DI Schratt ON 8 aus der Ediktsdatei zu entnehmen.
Die Versteigerung erfolgt zunächst in der ersten Variante durch Ausrufung er einzelnen EZZ in der Reihe wie folgt:
1. Versteigerungsvariante:
EZ 29 Landw. und Wald
Schätzwert EUR 375.502,58
geringstes Gebot EUR 187.752,00
Vadium EUR 37.551,00
EZ 36 Landw.
Schätzwert EUR 153.749,24
geringstes Gebot: EUR 76.875
Vadium EUR 15.375,00
EZ 37 Landw. und Wald
Schätzwert EUR 241.111,60
geringstes Gebot: EUR 120.556
Vadium EUR 24.112,00
EZ 35 Landw. mit Wirtschaftsgeb.
Schätzwert EUR 590.678,61
geringstes Gebot: EUR 295.340,00
Vadium EUR 59.068,00
2. Versteigerungsvariante
Alle EZZ 29, 35, 36, 37 in einem
Gesamtverkehrswert Stichtag 25. 4. 2024 EUR 1.361.000,00
geringstes Gebot: EUR 680.500,00
Vadium EUR 136.100,00
Zur Nachricht
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten und eine Kurzfassung sind in der Ediktsdatei zu ersehen.
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft p f a n d r e c h t l i c h sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird eine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch n i c h t p f a n d r e c h t l i c h sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
Die Verpflichtete Partei und auch Dritte haben die Besichtigung der Liegenschaft zu dulden.
Geringstes Gebot: 680.500,00 EUR
Exposition
#SanktVeitimMühlkreis
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