Geschäftslokal - Zwangsversteigerung
reedb-id: 1293010
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Information de contacte :
Versteigerungsdatum und -zeit: am 23.10.2025 um 10:15 Uhr
Versteigerungsort: 1120 Wien, Schönbrunner Straße 222-228/3/5/Saal C; Eingang Ruckergasse
Versteigerungsort: 1120 Wien, Schönbrunner Straße 222-228/3/5/Saal C; Eingang Ruckergasse
Local à usage commercial Vienne Vente aux enchères Autriche

Local à usage commercial
Forclusion
valeur estimée, de marché € 817 000 (≈ US$ 931 000)
AT-1120 Vienne, Meidling, Meidlinger Hauptstraße 19
Wien, Autriche
La finance
Date de la vente aux enchères 23.10.2025
931 000)
valeur estimée, de marché € 817 000 (≈
Domaines
Surface de vente17.940,42 pieds carré
Description
Das bewertungsgegenständliche Objekt erstreckt sich über das Erdgeschoss und das 1. Obergeschoss und wird direkt von der Meidlinger Hauptstraße über zwei doppelflügelige Glastüren betreten. Das Geschäft wird zum Betrieb eines Bekleidungsgeschäftes genutzt. Die Verkaufsflächen erstrecken sich über nahezu das gesamte Erdgeschoss sowie den überwiegenden Teil der im Obergeschoss befindlichen, bewertungsgegenständlichen Fläche. Innerhalb des Objektes besteht ein interner Stiegenaufgang sowie ein Lift. Im Erdgeschoss führen drei weitere interne Stufen zu einem Gangbereich, der als Personaleingang genutzt wird und zu einer Abstellnische unter einem Treppenaufgang führt. Ob diese Fläche von den Flächen im Nutzwertgutachten umfasst ist konnte nicht abschließend geklärt werden. Die Verkaufsfläche im Obergeschoss führt über einen weiteren Gang zu den Personalräumen, Büroräumen, Lagerräumen sowie Sanitärräumen bzw. zum Serverraum und einer Abstellnische sowie zum Notausgang in das allgemeine Stiegenhaus. Im Obergeschoss ist eine hofseitige Terrasse vorhanden, die über den Personalraum 1 erschlossen wird. Die Beheizung erfolgt laut Aussage eines Mitarbeiters der Mieterin über die Lüftung. Die Anlage sei auf dem Dach situiert.Der Erhaltungszustand des bewertungsgegenständlichen Objektes ist als durchschnittlich bis teilweise sanierungsbedürftig zu bezeichnen.
Das Wohnungseigentumsobjekt verteilt sich auf das Erd- und 1. Obergeschoss eines in den Jahren um 1986-1990 errichteten Wohn- und Geschäftshauses, bestehend aus 2 Kellergeschossen, Erd-, 1.-5. Ober- und ausgebautem Dachgeschoss. Die Liegenschaft befand sich am Tag der Befundaufnahme in einem für das Baujahr durchschnittlichen Erhaltungszustand. Die allgemeinen Flächen im Eingangs- und Gangbereich sowie der Hofbereich sind ebenfalls in einem durchschnittlichen Zustand.
Lt. Auskunft der zuständigen Magistratsabteilung gibt es auf der Liegenschaft per 07. April 2025 mehrere offene Bauvorhaben:
Das Geschäft wird zum Betrieb eines Bekleidungsgeschäftes genutzt. Die Verkaufsflächen erstrecken sich über nahezu das gesamte Erdgeschoss sowie den überwiegenden Teil der im Obergeschoss befindlichen Fläche. Innerhalb des Objektes besteht ein interner Stiegenaufgang sowie ein Lift. Im Erdgeschoss führen drei weitere interne Stufen zu einem Gangbereich, der als Personaleingang genutzt wird und zu einer Abstellnische unter einem Treppenaufgang führt. Ob diese Fläche von den Flächen im Nutzwertgutachten umfasst ist konnte nicht abschließend geklärt werden. Die Verkaufsfläche im Obergeschoss führt über einen weiteren Gang zu den Personalräumen, Büroräumen, Lagerräumen sowie Sanitärräumen bzw. zum Serverraum und einer Abstellnische sowie zum Notausgang in das allgemeine Stiegenhaus. Im Obergeschoss ist eine hofseitige Terrasse
Bezüglich des Mietverhältnisses wird auf das Urteil des BG Meidling zu 10 C 795/17z verwiesen. Darin wurde angenommen, dass der Mietvertrag vom 30.3.1987 mittels Aufkündigung aufgelöst wurde und der Mietzins EUR 7.500,00 netto ohne Wertsicherung beträgt.
Die Mieterin gab zudem an:
Mit Abtretungsanzeige der Raiffeisenbank Wels eGen vom 18.12 2023 wurden wir darüber verständigt, dass die betreffend das gegenständliche Mietverhältnis bereits entstandenen und künftig entstehenden Forderungen zur Gänze an die Raiffeisenbank Wels abgetreten wurden und Forderungen mit schuldbefreiender Wirkung nur mehr an das dort angegebene Konto erfolgen können
Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Mieterin derzeit einen reduzierten Mietzins bezahlt, dies aufgrund behaupteter Mietzinsminderungsansprüche.
Monatlich wird dem Eigentümer derzeit ein Betrag von ER 4.881,46 vorgeschrieben.
Zusammengefasst wird daher festgehalten, dass zahlreiche ungeklärte Fragen betreffend das Mietverhältnis bestehen.
Laut Auskunft der Hausverwaltung beträgt der Stand der Rücklage per 26. März 2025: € 103.656,74 für GL+Büro. Folgende Sanierungen sind laut Auskunft durch die Hausverwaltung derzeit geplant: • Sanierungsmaßnahmen Terrassensanierung Kleiderbauer • Sanierungsmaßnahmen Fassade Steinplatten • Sanierungsmaßnahmen nach negativen Elektrobefund
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinbarung über die abweichende Aufteilungen der Aufwendungen existiert (GA S 51ff). Aufwendungen
Im Übrigen wird auf das Sachverständigengutachten verwiesen, das zum Bewertungsstichtag 25.3.2025 erstellt wurde.
Vadium: 81.700,00 EUR
Geringstes Gebot: 408.500,00 EUR
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